Am Anfang des Bausparens – die Ansparphase
Mit der Ansparphase beginnt das klassische Bausparen. In dieser Phase zahlt der Bausparer die vereinbarten Bausparbeträge in den Vertrag ein. Im Gegenzug wird das angesparte Bausparguthaben verzinst – beim klassischen Bausparen, das der Finanzierung dienen soll, ist diese Verzinsung allerdings relativ gering. Unter anderem durch diese geringe Verzinsung sichert sich der Bausparer allerdings überhaupt erst die spätere Gewährung des zinsgünstigen Bauspardarlehens. Aus diesem Grund steht die Guthabenverzinsung auch mit dem Darlehenszins in Verbindung. Fällt die Guthabenverzinsung gering aus, wirkt sich dieses auch senkend auf die Darlehenszinsen aus.
Die Höhe der Sparbeiträge
Wie hoch die Sparbeiträge ausfallen, die der Bausparer in der Ansparphase zahlen muss, ist abhängig von der gewählten Bausparsumme. Wer eine relativ hohe Bausparsumme vereinbart, muss aus diesem Grund auch damit rechnen, dass die Sparbeiträge und somit die regelmäßige finanzielle Belastung steigen. Der Regelsparbeitrag ist die Summe, welche die Bausparkasse von ihrem Bausparer erwartet. Allerdings kann der Bausparer mit diesem Regelsparbeitrag auch relativ flexibel umgehen: Vorteilhaft ist hierbei vor allem, dass es mitunter gestattet ist, Sonderzahlungen zu leisten. Diese Sonderzahlungen können sich positiv auswirken, da sie die Ansparphase verkürzen können. Zu beachten ist bei Sonderzahlungen allerdings immer, ob die jeweilige Bausparkasse im jeweiligen Tarif Sonderzahlungen erlaubt und wie hoch diese sein dürfen. Zahlt der Bausparer Sparbeträge, die den Regelsparbetrag unterschreiten, verlängert sich die Ansparphase selbstverständlich. Zudem besteht hier die theoretische Möglichkeit, dass die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Bausparkasse.
Die Wohnungsbauprämie
Wer einen Bausparvertrag unterhält, sollte prüfen, ob er durch Führung desselben ein Recht auf Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie hat. Dieses ist der Fall, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (Alleinstehende 25.600 Euro/Eheleute 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen). Mit der Wohnungsbauprämie werden die eigenen Sparleistungen durch den Staat belohnt. Diese Belohnung fällt zwar relativ gering aus, verzichten sollte man auf sie allerdings nicht, wenn man zum Kreis der Prämienberechtigten zählt. Der bürokratische Aufwand für die Beantragung der Wohnungsbauprämie hält sich zudem in Grenzen: Zwar muss die Prämie jedes Jahr mit einer Frist von zwei Jahren beantragt werden, der Bausparer füllt zu diesem Zweck allerdings nur ein sehr kurzes Formular aus, das nicht viele Angaben verlangt.
Seit 2009 ist es im Übrigen nur noch möglich, die Wohnungsbauprämie bei neuen Bausparverträgen einzustreichen, wenn mit der Förderung später tatsächlich wohnwirtschaftliche Zwecke erfüllt werden. Ausnahmen gibt es nur wenige – junge Bausparer sowie Bausparer, bei denen sich zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit Veränderungen ergeben haben, sollten prüfen, ob sie nicht doch die Wohnungsbauprämie ohne Zweckbindung in Anspruch nehmen können.
Arbeitnehmersparzulage
Bausparverträge sind generell dazu geeignet, vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, anzusparen. Zudem ist es möglich, für das Führen des Bausparvertrages und die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage zu erlangen. Diese muss beim Finanzamt mit einer Frist von zwei Jahren beantragt werden. Die maximal möglichen Zulagen sind in ihrer Höhe dabei ungefähr mit denen zu vergleichen, die im Idealfall durch die Wohnungsbauprämie erzielt werden können. Sie liegen lediglich ein wenig niedriger. Allerdings gelten bei der Arbeitnehmersparzulage niedrigere Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen darf hier bei Ehepaaren maximal 35.800 Euro und bei Alleinstehenden maximal 17.900 Euro betragen.
Riester-Förderung
Mittlerweile gibt es auf dem Bausparmarkt auch spezielle Bausparverträge, die eine Förderung nach dem Wohn-Riester-Modell erlauben. Die staatlichen Zulagen, die der Bausparer hierbei erhalten kann, werden verwendet, um in der Anzahlungsphase das Mindestsparguthaben zu erreichen. In der Darlehensphase fließen die staatlichen Zulagen dann in die Tilgung des Bauspardarlehens. Der Staat bezahlt auf diese Art und Weise die selbst genutzte und zu Wohnzwecken bestimmte Immobilie mit ab und ermöglicht entweder das schnellere Erreichen eines Bausparziels oder die Finanzierung einer höheren Bausparsumme. Mehr Informationen zum Thema Wohn-Riester finden Sie in unserem entsprechenden Menüpunkt.
Das Startsignal: Die Zuteilung
Teilt die Bausparkasse ihrem Sparer mit, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif geworden ist, kann dieses das Startsignal für die Umsetzung der Immobilienwünsche sein – vorausgesetzt, eine etwaige zusätzliche Finanzierung befindet sich ebenfalls bereits in trockenen Tüchern. Mit der Zuteilung kann der Bausparer endlich über das vereinbarte Bauspardarlehen sowie über seine eigenen Sparleistungen verfügen.
Mindestsparguthaben, Mindestsparzeit und Bewertungszahl
Erhält ein Bausparer von seiner Bausparkasse die Mitteilung über die Zuteilungsreife seines Bausparvertrages, hat er bereits viel geleistet. Damit es nämlich überhaupt erst zur Zuteilung beim klassischen Bausparen kommen kann, müssen Voraussetzungen wie das Erreichen der Mindestsparzeit und das Erreichen des Mindestsparguthabens erfüllt sein. Und auch die bausparkassenintern ermittelte Bewertungszahl muss stimmen.
Damit die Mindestsparzeit erreicht werden konnte, musste sich der Bausparer geduldig zeigen. Wie lange er mindestens sparen musste, damit die Bausparkasse eine Zuteilung ermöglicht, ist dabei von den Vereinbarungen abhängig, die bei Vertragsabschluss getroffen wurden. Um das Mindestsparguthaben erreicht zu haben, musste der Bausparer in der Regel über Jahre hinweg seine Bausparbeiträge zahlen. Trotz dieser beiden Leistungen – Geduld zeigen und fleißig sparen – wird der Bausparvertrag nur dann schlussendlich zugeteilt, wenn nicht nur die Mindestzuteilungsvoraussetzungen stimmen, sondern auch die Bewertungszahl, die dem Bausparvertrag vonseiten der Bausparkasse zugeschrieben wird.
Was die Bewertungszahl aussagt
Mit der sogenannten Bewertungszahl wollen die Bausparkassen gewährleisten, dass das zur Verfügung stehende Kapital der Bausparkasse gerecht verteilt wird. Ein solches System musste eingeführt werden, da es durchaus möglich ist, dass viele Bausparverträge von vielen Bausparern zur gleichen Zeit die Mindestzuteilungsvoraussetzungen erfüllen. Allen Sparern gleichzeitig die Zuteilung der Bausparsumme zu gewähren, könnte dann bedeuten, die Leistungsfähigkeit der Bausparkasse zu übersteigen.
Um eine Zuteilung zugesagt zu bekommen, muss die Bewertungszahl, welche die Bausparkassen ermitteln, eine bestimmte Höhe aufweisen. Positiv auf die Höhe der Bewertungszahl wirkt es sich dabei aus, wenn lange eingezahlt wurde und wenn hohe Beiträge entrichtet wurden. Um zu entscheiden, welche Bausparer zum aktuellen Zeitpunkt die Zuteilung erhalten können, ermitteln die Bausparkassen zudem Zielbewertungszahlen. Zu diesen Zielbewertungszahlen können die Bewertungszahlen in Relation gesetzt werden: Nur wer auch die Zielbewertungszahl erreicht, kann sich auf die Zuteilung freuen, vorausgesetzt, seine Bonität wurde positiv eingestuft.
Wichtig zu beachten
Damit es im Zuge der Zuteilungsreife und der Zuteilung zu keinen Überraschungen kommt, sollte sich der Bausparer beizeiten mit weiteren wichtigen Themen wie etwa den unter bestimmten Umständen fällig werdenden Bereitstellungszinsen und der gültigen Abnahmefrist auseinandersetzen.