Die zugeteilte Bausparsumme - was tun?

Wurden alle Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages erfüllt, erfolgt die Zuteilung. Zugeteilt wird hierbei nicht nur das verzinste Bausparguthaben, sondern auch das Bauspardarlehen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass man das Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen möchte, und dass man über ausreichend Bonität verfügt, die es einem erlaubt, das Bauspardarlehen auch wieder zurückzahlen zu können. Die zugeteilte Bausparsumme kann nun zur (Teil-) Finanzierung der wohnwirtschaftlichen Immobilie genutzt werden.


Besonderheiten bei der Tilgung eines Bauspardarlehens

Es versteht sich von selbst, dass nach Zuteilung der Bausparsumme, die Phase beginnt, in welcher das Bauspardarlehen getilgt werden muss. Auch fallen in dieser Phase Zinszahlungen an. Die einzelnen Raten, in denen Zinszahlung und Darlehensrückzahlung erfolgen, bleiben über die gesamte Rückzahlphase gleich, wobei der Tilgungsanteil wächst. Die Tilgung ist dabei von Beginn an hoch angesetzt – dies ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Darlehensarten. Eine hohe Tilgungsrate bedeutet hierbei, dass die monatlichen Belastungen hoch ausfallen, das Darlehen aber auch relativ schnell wieder abbezahlt werden kann. Die Zinsen sind hingegen weniger hoch und festgeschrieben – diesen Vorteil hat sich der Bausparer durch seine anfängliche Sparphase gesichert.


Bauspardarlehen und Gesamtfinanzierungskonzept

Viele Bausparer möchten mit einem Bauspardarlehen lediglich einen Teil der Gesamtfinanzierung für die eigene Immobilie stemmen. Natürlich steht diese Option zur Verfügung – die restlichen Mittel für den Erwerb oder Bau einer Immobilie müssen dann allerdings auf einem anderen Wege finanziert werden. Egal, welchen Weg man hierbei einschlägt: Damit die Gesamtfinanzierung auf einem soliden Boden steht, müssen die Belastungen, die aus der Tilgung des Bauspardarlehens resultieren, mit einkalkuliert werden. Da diese in der Regel relativ hoch sind, gilt es, einen Weg für die Restfinanzierung zu finden, der machbar ist. Hier stellt sich indirekt auch das Problem, dass man das Fundament für das Bauspardarlehen in aller Regel Jahre zuvor gelegt hat.