Bausparen
Gerade zum Ansparen von Eigenkapital ist Bausparen geeignet. Nebenbei erhalten Bausparer attraktive staatliche Förderungen, vorausgesetzt die Einkommensgrenzen werden nicht überschritten.
Bausparen erfolgt immer im Rahmen einer Zweckgemeinschaft. In Ihrer Ansparphase stellen Sie dieser Kapital zur Verfügung. Ist Ihr Vertrag zuteilungsreif, können Sie ein Darlehen von der Bausparergemeinschaft in Anspruch nehmen.
Ein Bausparvertrag, der zu Zwecken der Baufinanzierung abgeschlossen wird, verfolgt stets die Festsetzung eines günstigen Darlehenszinssatzes.
Das Bauspardarlehen kann für den Erwerb einer Eigentumswohnung. eines Hauses, zur Modernisierung und auch zur Umschuldungen eines bestehenden Darlehens zur Baufinanzierung verwendet werden.
Die Verzinsung des Bausparguthabens ist in der Regel an den Darlehenszinssatz gebunden. Es fällt um so niedriger aus, je geringer der Darlehenszinssatz gewählt wird. Da die Verzinsung des Bausparguthabens bei Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens sehr gering ist, sollte die Bausparzeit möglichst gering gewählt werden. Andernfalls droht der Zinsverlust den Effekt des günstigeren Darlehens aufzuheben.
Das Bauspardarlehen muss im Regelfall in der gleichen Zeit zurückgezahlt werden, wie der Bausparvertrag bespart wurde. Daraus resultieren hohe monatliche Belastungen für den Darlehensnehmer. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Durch die geringe Guthabensverzinsung und die hohen monatlichen Belastungen in der Tilgungsphase, ist der Bausparvertrag nur als Komponente für eine Baufinanzierung geeignet.
Webtip: Ratenkredit