Bausparen mit staatlicher Unterstützung
Die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage sind nur kleine Tropfen auf den heißen Stein. Schnell stellt sich die Frage, ob es nicht eine effektivere staatliche Förderung für das Ansparen von Bausparverträgen und den Kauf oder Bau eines Eigenheims gibt. Die frühere Eigenheimzulage wurde abgeschafft, allerdings gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, die Riester-Förderung auch für den Erwerb oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie zu nutzen. Unter anderem wurden im Zuge der Einführung des Wohn-Riester-Modells spezielle Bausparverträge aufgelegt.
Wie Bausparen mit Riester-Förderung funktioniert
Möchte man für das klassische Bausparen eine Riester-Förderung erhalten, ändert sich am grundsätzlichen Ablauf des Bausparens nicht viel. Auch bei Riester-Bausparverträgen fallen in der klassischen Variante zunächst eine Ansparphase und später eine Darlehens- und Tilgungsphase an. Der entscheidende Unterschied zwischen Riester Bausparen und normalem Bausparen ist allerdings, dass man beim Riester-Bausparvertrag nicht alleine anspart und nicht alleine tilgt. Vater Staat hilft hier durch die Riester-Zulagen, die für den Sparer und für seine kindergeldberechtigten Kinder gezahlt werden, mit. Auch steuerliche Vorteile kann es durch die Eigensparleistung geben.
Beachtet werden muss allerdings auch, dass das Wohn-Riestern ein bestimmtes Regelwerk mit sich bringt und dass im Alter eine nachgelagerte Besteuerung stattfindet. Die Wohn-Riester-Förderung gibt es im Übrigen nicht nur für spezielle Bausparverträge, sondern auch für zertifizierte Bausparkombiverträge sowie für Riester-Darlehen. Detaillierte Informationen zu den Themen Riester-Bausparvertrag, Riester-Darlehen und Riester-Kombivertrag finden Sie in unserem Menüpunkt „Wohn-Riester“.