Den Staat am Eigenheim beteiligen
Den Staat am eigenen Haus zu beteiligen, klingt selbstverständlich verführerisch. Schließlich lassen sich so die Gesamtkosten für das Eigenheim reduzieren. Tatsächlich gibt es einige Programme, die Fördermittel zur Verfügung stellen. Häufig geschieht dieses durch Zuschüsse oder durch die Gewährung zinsgünstiger Darlehen, mit denen die gängigen Marktangebote nicht mithalten können. Förderprogramme werden mitunter von einzelnen Bundesländern angeboten sowie von Kommunen, der KfW-Bank und weiteren staatlichen Stellen.
Dabei handelt es sich nicht nur um Förderprogramme zur Finanzierung des Kaufs oder Baus eines Eigenheims, sondern mitunter auch um Förderprogramme für Modernisierungen, Umbauten, Sanierungen, der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen, etc.
Generell gilt: Wer sich von Vater Staat bei der Baufinanzierung helfen lassen möchte, muss sich in der Regel in die Karten schauen lassen und mitunter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche dieses sind, regeln die einzelnen Bauförderprogramme. Dies bedeutet für den zukünftigen Bauherrn zunächst einmal viel Rechercheaufwand. Auch das Beantragen einer Bauförderung verlangt Zeit, und auch wenn alle offiziellen Rahmenbedingungen erfüllt sind, muss dieses nicht in einer Bewilligung gipfeln. Sich mit Bauförderprogrammen auseinanderzusetzen, steht aus all diesen Gründen immer ganz am Anfang einer soliden Baufinanzierungsplanung.
Wohn-Riestern
Neben Bauförderprogrammen von Kommunen, Bundesländern, KfW-Bank und anderen staatlichen Stellen, gibt es natürlich auch noch das allumfassende Konzept des Wohn-Riesterns. Auch hier fördert der Staat den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie mit. Dieses geschieht durch staatliche Zulagen sowie durch ggf. vorhandene Steuervorteile. Seit Einführung des Wohn-Riester-Modells gibt es auch neue Baufinanzierungsprodukte auf dem Markt. Dies sind das Riester-Darlehen, der Riester-Bausparvertrag sowie der Riester-Kombivertrag. Grundsätzlich zu beachten ist beim Wohn-Riestern, dass man durch die Inanspruchnahme der Förderung nicht gänzlich frei ist, was spätere Verkäufe und Vermietungen des Eigenheims anbelangt. Zwar sind Vermietungen und Verkäufe des Eigenheims generell möglich, damit die Förderung allerdings nicht zurückverlangt wird, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Viele nützliche Hinweise zu den Rahmenbedingungen des Wohn-Riesterns sowie zu den einzelnen Wohn-Riester-Produkten erhalten Interessenten in unserem Menüpunkt „Wohn-Riester“.
Kleine Förderungen nicht verschenken
Angesichts der großen Förderprogramme, die zum Beispiel Bundesländer und die KfW-Bank unterhalten, können kleine Fördermöglichkeiten schnell in Vergessenheit geraten. Natürlich ist ein subventioniertes und zinsgünstiges Darlehen verlockender als kleine Förderbeträge, verschenken sollte man Letztere dennoch nicht. Zu den kleinen Förderungen, die Vater Staat zum Beispiel für Bausparer parat hält, zählen die Wohnungsbauprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage. Mehr zu diesen Förderungen erfahren Sie unter den jeweiligen Menüpunkten, die wir für Sie erstellt haben.