Entnahmen aus dem Riester-Vertrag
Fragen über Fragen. In der ursprünglichen Konzeption des Riester-Modells konnte das angesparte Guthaben nur dann für eine Eigenheimfinanzierung entnommen werden, wenn Höchstgrenzen beachtet wurden und das Kapital vor Rentenbeginn wieder zurückgezahlt wurde. Mittlerweile ist es möglich, bis zu 100 Prozent des Riester-Guthabens für die Immobilienfinanzierung zu nutzen, auch muss das Kapital nicht zurückbezahlt werden. Genutzt werden kann das Riester-Geld aber dennoch nur, wenn eine selbst genutzte und zum Wohnen bestimmte Immobilie erworben oder gebaut werden soll.
Einbringen des Riester-Guthabens in die Finanzierung
Bleibt die Frage, wie man am geschicktesten bereits angespartes Riester-Guthaben in die Finanzierung einbringt. Das entnommene Kapital kann man guten Gewissens als Eigenkapital betrachten. Zusammen mit anderen liquiden Geldern, die zum Beispiel von Sparkonten oder aus der Veräußerung von Wertgegenständen stammen, ergibt sich zusammen mit dem Riester-Eigenkapital das Gesamteigenkapital.
Das Riester-Guthaben zur Erhöhung der Eigenkapitalquote zu nutzen ist aus mindestens zwei Aspekten sinnvoll: Zum einen wird mit dem zusätzlichen Kapital von vornherein der Finanzierungsbedarf, der sich aus der Differenz von Gesamtkosten und Eigenkapital ergibt, gesenkt. Wer einen niedrigeren Darlehensbedarf aufweist, kann entweder die monatlichen Belastungen geringer halten oder das Darlehen schneller abbezahlen. Zudem fällt der Zinsaufwand geringer aus.