Berufseinsteiger - Bonus beim Riestern nicht verschenken
Junge Menschen denken oftmals noch nicht an das Alter. Dabei kann eine Riester-Rente besonders leistungsfähig im Alter sein, wenn bereits in jungen Jahren mit dem Sparen begonnen wurde. Um für junge Menschen einen Anreiz zu schaffen, sich mit dem Thema Riester-Rente auseinanderzusetzen, wurde der Berufseinsteigerbonus eingeführt. Den Bonus können junge Riester-Einsteiger in Anspruch nehmen, die beim Abschluss eines Riester-Produktes noch nicht ihr 25. Lebensjahr beendet haben. Als Stichtag wird dabei der erste Januar des Einstiegsjahres betrachtet. Der Bonus bringt den Riester-Einsteigern immerhin 200 Euro – um diesen Betrag wird die Grundzulage im ersten Riester-Jahr erhöht.
Gehaltserhöhungen berücksichtigen
Gehaltserhöhungen sind generell ein freudiges Ereignis. In Bezug auf die Riester-Förderung muss allerdings beachtet werden, dass Gehaltserhöhungen dazu führen, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des notwendigen Eigensparanteils beim Riestern verändert. Dieser Umstand ist nicht weiter tragisch – die eigene Sparleistung sollte lediglich angepasst werden, damit man in den Genuss der maximalen Förderbeiträge kommen kann.
Dauerzulagenantrag nutzen
Die Riester-Rente und das Wohn-Riester-Modell sind Altersvorsorgemodelle, die nicht ohne Bürokratie auskommen. Wichtig ist dabei vor allem, dass die staatlichen Zulagen rechtzeitig beantragt werden müssen, damit sie fließen können. Um dieses zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Dauerzulagenantrag einzureichen.
Dauerzulagenantrag überprüfen und ggf. ändern
Insbesondere familiäre Veränderungen wie die Geburt eines Kindes können dazu führen, dass ein erhöhter Zulagenanspruch in Bezug auf das Riestern besteht. Wer einen Dauerzulagenantrag gestellt hat, muss den zuständigen Stellen Änderungen dieser Art mitteilen. Nur so bleibt es gewährleistet, dass tatsächlich alle Zulagen bezogen werden können.
Mittelbare Förderungsberechtigung prüfen
Auch wer nach dem Riester-Modell offiziell nicht zum Kreis der förderungsberechtigten Personen zählt, kann mittelbar förderungsberechtigt sein, wenn sein Ehepartner zum Kreise der unmittelbar förderungsberechtigten Personen zählt. Aus diesem Grunde sollte immer geprüft werden, ob nicht zumindest eine mittelbare Förderungsberechtigung vorliegt.
Riester-Bausparen nur bei festen Bau- oder Kaufplänen
Das Riester-Bausparen empfiehlt sich primär dann, wenn der Bausparer sicher ist, dass er tatsächlich später ein Eigenheim kaufen oder bauen möchte. Die Verzinsung in der Ansparphase ist auch beim Riester-Bausparen gering und auch hier fallen satte Abschlussgebühren an. Diese Nachteile einzugehen, lohnt sich nur wirklich, wenn man später auch das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nimmt.
Wenn sich Pläne beim Riester-Bausparen zerschlagen
Ändern sich die Pläne und ist der Bau oder Kauf eines Eigenheims nicht mehr wahrscheinlich, empfiehlt es sich, eine Kündigung des Riester-Bausparvertrages zu prüfen, um ein renditestärkeres Produkt mit dem vorhandenen Kapital zu füttern. Aber Vorsicht: Hierbei sollte es sich aller Möglichkeit nach auch um ein Riester-Produkt handeln, damit die staatlichen Förderungen nicht verloren gehen.
Wohnlage bestimmt über Wertzuwachs
Ein Eigenheim eignet sich grundsätzlich als ein Standbein der Altersvorsorge. Zu beachten ist dabei allerdings auch immer, dass der Wertzuwachs des eigenen Hauses auch von der Wohnlage und dem Instandhaltungsgrad abhängig ist. Insbesondere Standorte in strukturschwachen Regionen können die Renditechancen, die durch das Eigenheim bestehen, enorm verschlechtern.