Art und Höhe der Riester-Zulagen

Riester-Zulage ist nicht gleich Riester-Zulage. Das Altersvorsorgemodell kennt zwei unterschiedliche Zulagenarten. Zum einen ist dies die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer bei ausreichend hohem Eigensparbetrag erhält, der einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Diese Zulage hat zurzeit eine Höhe von maximal 154 Euro erreicht.

Zum anderen gibt es Kinderzulagen, die für Kinder gezahlt werden können, die einen Anspruch auf Kindergeld haben. Wie hoch die Kinderzulage pro Kind ausfällt, ist u. a. vom Geburtsjahrgang des Kindes abhängig. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es eine maximale Zulage von 185 Euro. Für jedes Kind, das nach dem Stichtag zur Welt kam, ist eine höhere Prämie vorgesehen: Sie beträgt maximal 300 Euro. Auch bei den Kinderzulagen gilt, dass die vollen Förderungsbeiträge nur dann erzielt werden können, wenn der Eigensparanteil ausreichend ist (siehe Zahlungsvoraussetzungen für die Riester-Zulagen).

Zahlungsvoraussetzungen für die Riester-Zulagen

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Zahlung der Riester-Zulagen sind u. a. die Zugehörigkeit zum förderungswürdigen Personenkreis, das Vorhandensein eines Riester-Vertrages sowie die Beantragung der Zulagen.

Damit die maximale Höhe der Riester-Zulagen erreicht werden kann, muss allerdings auch der Eigensparanteil ausreichend groß sein. Hier gilt: Die maximale Förderung erhält nur, wer pro Jahr mindestens vier Prozent des im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommen in den Riester-Vertrag investiert. Die Höhe des mindestens zu leistenden Eigenanteils ist somit nicht verschwindend gering, erleichtert wird die finanzielle Herausforderung allerdings dadurch, dass die volle Zulagenhöhe, die erreicht werden kann, bereits in den Eigenanteil von vier Prozent eingerechnet wird.

Dies bedeutet, wer richtig rechnet und einzahlt, zahlt weniger als vier Prozent seines Vorjahresbruttogehalts und erhält dennoch die vollen Zulagen. Natürlich ist es auch möglich, mehr Geld in den Riester-Vertrag fließen zu lassen: Hier muss allerdings die Höchstgrenze von 2.100 Euro/Jahr förderfähiger Beiträge berücksichtigt werden. Wer weniger in den Riester-Vertrag investieren kann oder will, muss damit rechnen, dass ihm die Zulagen nur anteilig ausbezahlt werden. Zu beachten sind hierbei auch die Regelungen in Bezug auf den Sockelbetrag.

Riester-Förderung optimieren

Wie sich an der Berechnung des erforderlichen Eigensparanteils bereits zeigt, können beim Riestern schon kleine Einzahlungsdifferenzen darüber entscheiden, ob man die Förderung vollständig oder nur anteilig erhält. Dies und die Tatsache, dass sich die jährlichen Bruttoeinnahmen von Jahr zu Jahr ändern können, sorgt dafür, dass es in der Regel immer wieder Optimierungsbedarf beim Besparen eines Riester-Vertrages gibt. Der Sparer sollte daher immer die ausschlaggebenden Größen im Auge behalten, um bei finanzieller Leistungsfähigkeit möglichst die Zulagen in ihrer Gesamthöhe einstreichen zu können.

Steuervorteile und Günstigerprüfung

Die staatlichen Zulagen stellen nicht die einzige Förderung dar, die durch das Riestern erlangt werden kann. Auch Steuervorteile können sich bei dieser Art der Altersvorsorge ergeben. Gibt ein Riester-Sparer beim Finanzamt seine Steuererklärung ab, aus der auch die Beträge hervorgehen, die in den Riester-Vertrag geflossen sind, und die mit einem Nachweis der Führung eines Riester-Vertrages versehen ist, führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch.

Dabei wird ermittelt, ob es für den Steuerpflichtigen günstig ist, wenn die Riester-Beiträge abgesetzt werden. Günstig ist dieses immer dann, wenn durch das Absetzen eine Steuerersparnis erzielt werden kann, die höher liegt als die staatlichen Zulagen. Diese Steuerersparnis wird um die Höhe der Zulagen gemindert, sodass der Restbetrag gutgeschrieben werden kann. Ggf. – in Abhängigkeit von den sonstigen Ergebnissen der Steuererklärung – kann es somit zu einer Steuerrückzahlung kommen.

Wann sich Riestern richtig lohnt

Die zwei Förderungsarten – staatliche Zulagen und Steuervorteil – lassen es bereits erkennen: Riestern lohnt sich auf der einen Seite vor allem für kinderreiche Familien – insbesondere, wenn Kinder nach 2007 geboren wurden – und Geringverdiener sowie auf der anderen Seite für Besserverdiener.

Kinderreiche Familien können bei einem ausreichend hohen Eigensparanteil sehr hohe Zulagenbeträge einstreichen, dies gilt insbesondere, wenn junge Kinder vorhanden sind, die von der Erhöhung der Kinderzulage profitieren können. Für Geringverdiener kann sich das Riestern wiederum lohnen, da sie mit relativ geringen absoluten Sparbeträgen bereits die volle Förderung erhalten können. Besserverdiener freuen sich hingegen insbesondere über die Steuervorteile, die zu Steuerrückerstattungen führen können.

Zulagenantrag nicht vergessen

Nicht vergessen werden darf, dass das Riestern nicht automatisch abläuft. Zum einen haben wir bereits oben darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, die Eigensparanteile regelmäßig zu überprüfen, um möglichst die volle Förderung zu erhalten. Davon einmal abgesehen muss aber auch ein wenig bürokratischer Aufwand betrieben werden, damit die Zulagen fließen können. Das Stichwort lautet hier Zulagenantrag. Dieser muss für jedes Jahr, in dem die Zulagen gezahlt werden sollen, eingereicht werden.

Erleichtern kann man sich diesen Aufwand, indem man einen Dauerzulagenantrag stellt. Hier ist auch die Gefahr ausgeschaltet, dass man die Zweijahresfrist, die einem zum Beantragen der Zulagen zusteht, einfach versäumt. Dauerzulagenanträge müssen im Regelfall allerdings auch von Zeit zu Zeit einmal geändert werden. Eine solche Änderung wird zum Beispiel notwendig, wenn ein neues Kind geboren wird. Ohne eine Änderung des Antrages würden die zuständigen Stellen schließlich niemals auf die Idee kommen, auch eine Zulage für das neue Familienmitglied zu leisten.